Allgemeines

Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Artikel sind Originalprodukte der von uns Vertretenen Firmen. Alle Produkte sind Markenartikel, deren Wiederverkauf nur in ihrer Originalverpackungen und mit unserer Zustimmung zulässig ist.
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

Lieferung

Da wir nur Originalprodukte liefern, sind Liefertermine oder Lieferfristen nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich und erfolgt die Lieferung vorbehaltlich der Selbstbelieferung der uns beliefernden Firmen.
Über wesentliche Verzögerungen hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern eine rechtzeitige Lieferung mangels nicht erfolgter Selbsbelieferung nicht möglich ist, steht dem Käufer Rücktrittsrecht zu. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen eine angemessenen Nachfrist gegeben.

Preise

Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Die Preise verstehen sich ab Lager Tübingen ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung (ausgenommen Medium, da insoweit eine "'Sonderkühltransportverpackung" erforderlich ist).
Bei einem Auftragswert unter Euro 250,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 15,00 (nicht für Medium). Ab einem Auftragswert von Euro 500,00 erfolgt der Versand frei Haus (ausgenommen Medium).

Zahlung

Zahlungen haben innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
Bei einem Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung gewähren wir 2 % Skonto. Bei der Erteilung einer Abbuchungsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto auf alle Produkte, wobei Abbuchungen alle 7 Tage erfolgen.
Bei Fristüberschreitung wird jede Mahnung mit Ausnahme der ersten mit Euro 10.00 für unsere Aufwendungen berechnet. Ab Verzugseintritt berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem offiziellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

Anwendung

Die Lieferprodukte der Firma SAGE BioPharma sind, wenn nicht anders angegeben, ausschließlich für die Verwendung im in vitro Labor und die Forschung zugelassen. Für pharmazeutische und therapeutische Zwecke sind sie, wenn nicht ausdrücklich angegeben, nicht zugelassen. Der Anwender unserer Produkte, muss gemäß einschlägigen Gesetzen und Verordnungen zu deren Anwendung autorisiert sein. Unsere Qualitätsprüfungen entbinden den Käufer und Anwender nicht von eigenen Prüfungen.

Gewährleistung und Haftung

Etwaige Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Eine Gewähr kann insbesondere nur dann erfolgen, wenn, soweit erforderlich, die Kühlkette bei bestimmten Produkten nicht unterbrochen wurde.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereingis unittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

Gefahrübergang und Versand

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat bzw. an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist.
Sollte sich der Versand verzögern oder unmöglich werden, weil der Käufer die Ware nicht abnimmt, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
Soweit der Käufer mit unserer Zustimmung zum Weiterkauf berechtigt ist, tritt er die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles entsprechend unserer Rechnungshöhe zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitzt des Käufers.
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitzt des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vertragsabschluß sein Wohnistz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
Soweit gesetzlich zulässig, wird zwischen den Parteien die Geltung von deutschem Recht vereinbart.